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EStG: Ermäßigung für schlechte Schulden im EStG

Die Ermäßigung für schlechte Schulden im EStG bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger seine oder ihre  Steuergrundlage um den Wert der nicht bezahlten Verbindlichkeiten vergrößern muss, oder die Steuergrundlage um den Wert der unbezahlten Forderungen verkleinern darf. Es...