– das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 14. Februar 2023 (II FSK 1050/22).
Begründung: Der Kern des Streits ist die Auslegung des Artikels 12 Absatz 4 Punkt 9 in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 1 Punkt 46 des Einkommensgesetzes für rechtlichen Personen. Die Frage ist, wie Steuergrundlage festgestellt und Kostenwert der erhaltenen Einkommen versteuert werden sollte. Es handelt sich hier um die Ware, die in Polen hergestellt und nach Großbritannien ausgeführt wurden. Die Grundlage der Besteuerung der Einkommen ist grundsätzlich ein Netto-Betrag (d.h. ohne Belastung mit der Umsatzsteuer). In Folge würde dasselbe Geschäft/denselben Betrag doppelt besteuert werden. Und, was besonders zu unterstreichen ist, würde der Steuerzahler mit Besteuerung von einer Steuer (d.h. Mehrwertsteuer) mit anderer Steuer (d.h. Einkommensteuer) besteuert. Prinzipiell ist die Mehrwertsteuer transparent in Einkommensverrechnungen, was bedeutet, dass sie weder Steuereinkommen noch -kosten ist und der Steuerzahler kann Anspruch an die Vorsteuer von Einkaufsrechnungen erheben. Ratio legis der oben geschriebenen Vorschriften erlaubt uns anzunehmen, dass sich in Steuerkosten nur diese Mehrwertsteuer befinden kann, die man nicht abziehen, oder nicht „umtauschen“ darf.
Nur die Tatsache, dass Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten ist, hat keinen Einfluss auf die britische Mehrwertsteuer. Weiterhin ist sie identisch mit der Mehrwertsteuer, die in den anderen Mitgliedsländern herrscht, nur mit dieser Ausnahme, dass Großbritannien kein Mitgliedstaat mehr ist. Bezugnehmend darauf, dass die Steuerregeln in Großbritannien identisch sind sowohl vor dem 1. Januar 2021 (das Datum, als Großbritannien aus Europäischer Union austrat) als auch danach, lässt sich behaupten, dass die örtliche Mehrwertsteuer weiterhin eine Umsatzsteuer ist, mit dieser Ausnahme, dass sie keiner europäischen Regelung mehr unterliegt.
Zwar ist die britische Mehrwertsteuer keine europäische mehr, aber sie ist praktisch voll von den Vorschriften, die bis zum 31.12.2020 in Großbritannien galten, unterstützt. Es gibt also keinen Grund, dass die Mehrwertsteuer in Einkommen oder in Kosten erkannt wird, abhängig davon, ob wir über die europäische oder britische Besteuerung sprechen, wenn die beiden praktisch dieselbe Konstruktion haben.
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