Wenn eine Körperschaftsteuer um eine in Brasilien bezahlte Steuer verkleinert wurde, dann sollte man zur Umrechnung der Steuer einen NBP*-Wechselkurs annehmen, der für ein brasilianisches Real am Vortag des Tages, als die Überweisung gemacht wurde, gültig war. Beim Wechselkurs entscheidet also der Tag, wann ein Bankkonto eines Kunden belastet wurde.
*NBP – Polnische Nationalbank
Interpretation der Landesfinanzkammer vom 17. März 2022 r. (0111-KDIB1-2.4010.681.2021.1.AK).
https://rachunkowosc.com.pl/przeglad-interpretacji-podatkowych-88
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