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Seit dem 1. Juli 2021 gibt es im Gesetzbuch der Handelsgesellschaften ein neues Subjekt/Punkt: die einfache Aktiengesellschaft. Eine einfache Aktiengesellschaft sollten vor allem dem Zweck dienen, das entsprechende Werkzeug zur Bedienung von Start-up zu sichern. Die Kennzeichen der neuen Gesellschaft sind ihre Flexibilität, der digitale Charakter, niedrige Beschaffungsgrenzen, wie auch der Mangel an Stammkapital.

Zu den wichtigsten Merkmalen der einfachen Aktiengesellschaft gehören:

  • Mangel an Stammkapital – die einfache Aktiengesellschaft kann mit 1 PLN Stammkapital gegründet werde. Die Höhe des Stammkapitals wird nicht in den Gesellschaftsvertrag eingetragen. Das Stammkapital erfüllt weder rechtlich-organisatorische Funktion, noch gewährleistet es Gesellschaftsauszahlung.
  • Die Aktien können im Wechsel von geleisteter Arbeit übernommen werden.
  • Mangel des Nominalaktienwertes der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die Aktien der einfachen Aktiengesellschaft nicht mit ihrem Stammkapital verbunden sind. Die Aktien können aber vom Aktionär übernommen werden. Diese Aktien bevollmächtigen zur Auszahlung von Dividende und zum Vermögensteil im Fall der Teilung der Gesellschaft.
  • Die Aktien der einfachen Aktiengesellschaft können nicht an der Börse notiert werden. PSA kann aber ihr Kapital auf dem Weg des Crowfundings sammeln.
  • Anstatt eines Vorstands und Aufsichtsrats kann die einfache Aktiengesellschaft ein Direktorrat als Verwaltung überwachendes Organ haben.
  • Das Gesellschaftsvermögen kann von einem einzigen Aktionär übernommen werden.

Als Nachteil der einfachen Aktiengesellschaft kann genannt werden, dass es keine Möglichkeit gibt, die so genannte Estnische Körperschaftbesteuerung anzuwenden. Diese Einschränkung/Begrenzung sollte aber im Jahr 2022 beseitigt werden.

Die Auflösung der Gesellschaft kann traditionell erfolgen, d.h. im Wege von Liquidation und Übernahme des ganzen Gesellschaftsvermögens durch einen Aktionär. Natürlich müssen die Interessen der Gläubiger und anderen Aktionären berücksichtigt werden.

Zu den Vorteilen der PSA gehört auch die Möglichkeit, über die Beschlüsse der Hauptversammlung elektronisch/digital abzustimmen.

Die Tätigkeit der einfachen Gesellschaft ist mit höherem Risiko verbunden. Dazu gehören das niedrige Stammkapital, die Begrenzung in Organschaffung zum Direktorrat, die Beendigung der Tätigkeit ohne durchgeführte Liquidation und Verantwortungsmangel der Aktionäre für die Gesellschaftsverbindlichkeiten. Einerseits kann man das als Vorteil sehen, andererseits ist die rechtliche Lage der Gesellschaft für die Anleger und Gläubiger gefährlich.

Alle oben besprochenen Vorteile machen aus der einfachen Aktiengesellschaft eine interessante Alternative zur Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen.

Bearbeitet nach: http://www.russellbedford.pl/aktualnosci/zmiany-w-podatkach/item/2327-co-nalezy-wiedziec-o-prostej-spolce-akcyjnej-oraz-jakie-sa-jej-wady-i-zalety.html