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Die Gesellschafter der Offenen Gesellschaft verkauften an einen von ihren Gesellschaftern (natürliche Person) einen Teil von Waren für seine Privatzwecken . War die Gesellschaft verpflichtet, eine Rechnung auf den Gesellschafter auszustellen? Musste das Geschäft auf Registrierkasse gebucht werden?

Das Gesetz über die Mehrwertsteuer regelt prinzipiell die Ereignisse, die versteuert werden müssen. Darunter kann man u.a. einen entgeltlichen Verkauf auf dem polnischen Gebiet  finden. Unter dem Begriff „Verkauf“ versteht man die Übergabe von Rechten zur Verfügung über die Ware wie ein Besitzer. Der Verkauf der Waren (wonach der Leser fragt) sollte auch  als dieser entgeltliche Verkauf der Waren von der Firma zugunsten des Gesellschafters betrachtet werden. Der Gesellschafter ist nämlich eine natürliche Person, die keine Gewerbetätigkeit anders als die Tätigkeit der Firma, führt.

Der Verkauf an die Leute, die eine Gewerbetätigkeit ausüben, sollte in Form von einer Rechnung bestätigt werden. Dagegen der Verkauf an natürliche Personen, die keine Gewerbetätigkeit ausüben und „pauschale Bauern“ muss auf der Registrierkasse gebucht werden. Die Verkaufsbestätigung folgt in diesem Fall in Form von einem Bon. Wenn aber ein Einkäufer eine Rechnung erhalten möchte und diesen Wunsch innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Monats, als die Ware gekauft wurde, äußert, muss der Verkäufer eine Rechnung erstellen. Der Bon muss an die Kopie der Rechnung, die beim Verkäufer bleibt, geheftet werden. Dieses Verfahren nutzt man nicht, wenn der Verkauf auf der Rechnung aus der Registrierkasse bestätigt ist, und der Verkaufswert und der Mehrwertsteuerbetrag auf dem täglichen Steuerbericht registriert werden.

Zusammenfassung

Der Warenverkauf von einer Offenen Gesellschaft an Gesellschafter unterliegt der Mehrwertsteuerbesteuerung. Das Geschäft muss auf Registrierkasse gebucht werden (falls die Gesellschaft diese Registrierkasse benutzt). Die Rechnung müsste aber nur auf direkten Wunsch/Forderung der natürlichen Person erstellt werden.

Quelle: Mehrwertsteuerhandbuch Nummer 3 (579) vom 10. Februar 2023, Seite 58

https://sgk.gofin.pl/11,6567,291555,sprzedaz-towarow-wspolnikowi-spolki-jawnej.html