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Im Mehrwertsteuergesetzt wurden neue Vorschriften hinzugefügt, die die jetzigen Strafen bei der Mehrwertsteuer mildern. Die Änderungen, die hauptsächlich die Automatik beim Verhängen der Strafe beseitigen, sind direkt mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union verbunden. Neue Regeln wurden im Rahmen des erweiterten Pakets, das sogenannte Slim VAT 3, eingeführt.

Die Änderungen, die die Strafen bei der Mehrwertsteuer betreffen, sind mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. April 2021 (Aktenzeichen – C-935/19) verbunden. Wie es die fachkundigen Spezialisten beurteilen, ist, von der Perspektive der Steuerzahler, die Änderung beim Verhängen der Strafe besonders vielversprechend, da es nicht mehr automatisch laufen sollte.

Im Rahmen der Novellierung ist der Verzicht auf die Automatik beim Verhängen der Strafe bei der Mehrwertsteuer vorhergesehen. Im Endeffekt ist es dem Leiter des Finanzamts oder Zoll-Steuerlichen Amtes erlaubt, in bestimmten Fällen auf die Strafe zu verzichten. Im Prinzip sollten die Strafen proportional zu der Schuld in den individuellen Sachen sein.

Zurzeit liegen in der Praxis die Strafhöhe bei 30%, 20% und 15%. In Zukunft werden sie die oberen Grenzen sein. Die Grenze sollte man so verstehen, dass das Finanzamt bis zu dieser Grenze eine zusätzliche Strafe verhängen darf. (Das bedeutet, dass die Strafe kleiner sein kann.) Gleichzeitig wurden die Präferenzraten von 20% auf 10% und von 15% auf 5% abgesenkt.

– Das Prinzip, dass die Strafe in der individualen Sache verhängt wird und gleichzeitig ihre Höhe variieren kann, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Man sollte das so verstehen, dass dieses Verfahren mindestes in der Theorie der größeren Gerechtigkeit dient. Eine ganz andere Sache ist es, ob die Finanzämter von ihm den Gebrauch in der Praxis machen werden. Ich vermute, dass die Strafen mit höheren Raten weiterhin genutzt werden ein sachkundiger Fachmann.

Die Vorschrift trat am 1. Juli 2023 in Kraft.

https://www.podatki.biz/artykuly/podatki-2023-sankcje-w-vat-na-nowych-zasadach_16_53420.htm

*) Die polnischen Finanzbehörden können eine zusätzliche Strafe berechnen, wenn der Steuerzahler seinen Steuerpflichten bei der Mehrwertsteuer nicht nachkommt. Die zusätzliche Strafe wird auf Grundlage der Mehrwertsteuerhöhe kalkuliert. Deswegen sprechen wir über „die Strafe bei der Mehrwertsteuer“.