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Seit Beginn des Jahres 2022 verfügen Steuerzahler über neue steuerliche Befreiung für Venture Capital. Das Finanzministerium erklärt, dass die steuerlich interessante, neue Regelung, wie die Investoren ihr Kapital in innovative polnische Firmen (Gesellschaften) und Start-ups anlegen können, eine zusätzliche Anregung für sie sein kann. Eine ähnliche Regelung kennt man schon in anderen Ländern, wie z.B. in Frankreich oder Großbritannien.  

Die neue Befreiung für Venture Capital ist ein Teil des erweiterten Pakets von steuerlichen Befreiungen, die innovative Unternehmen unterstützen sollten. Die Befreiung wurde in Rahmen von der sogenannten „Polnischen Ordnung” eingeführt. Ähnliche Lösungen, die Investoren und Venture Capital Fonds benutzen können, gibt es in anderen Ländern, darunter auch in Frankreich und Großbritannien.

„Der Investor, der eine natürliche Person ist und seine Finanzmittel vermehren möchte, darf in Venture Capital Fonds in Form der alternativen Investitionsgesellschaft (ASI), oder direkt in Kapitalgesellschaften, wo die ASI nicht weniger als über 5% der Anteile/Aktien verfügt, anlegen. Schon von Beginn an darf der Investor Gebrauch von der Steuerbefreiung in Höhe von 50% der Kapitalanlagen im Steuerjahr machen. Das sollte den Zugang zum Finanzieren von Start-ups und ASIs, die in Start-ups investieren, verbessern.“ – schreibt das Finanzministerium.

In der Praxis darf der Steuerzahler von seinem Einkommen, das progressiv oder linear besteuert ist, den Betrag um die Ausgaben für diese Form von Anteilen/Aktien subtrahieren. Die Grenze des Subtrahierens liegt bei 250 000,00 PLN in diesem Steuerjahr.

Die Nutzung der Befreiung ist möglich, wenn:

  • Der Gesellschafter in einer ASI ein Subjekt ist, der die Anteile oder Aktien  gegen europäische Finanzmittel angekauft oder übernommen hat, die zurückbezahlt und für die Investitionen in Form von Venture Capital in Polen bestimmt sind.
  • Der Steuerzahler einen Investitionsvertrag mit einer ASI unterzeichnet hat.
  • Der Steuerzahler die Anteile (Aktien) mindestens 24 Monate gehalten hat.
  • Der Steuerzahler nicht mit einer ASI oder Kapitalgesellschaft, wo eine ASI über mehr als 5% der Anteile verfügt, im Zeitraum von 2 Jahren vor dem Ankaufs- oder Übernahmedatum der Anteilen (Aktien) der ASI oder der Kapitalgesellschaft verbunden ist.

 

Das Finanzministerium gibt an: wenn der Steuerzahler im Jahr 2022 ein Einkommen vom Arbeitsverhältnis in Höhe von 300 000,00 PLN erreicht, wovon 265 000,00 PLN zu versteuern sind und die Aktien der ASI in Höhe von 160 000 PLN kauft, subtrahiert er von diesen 160 000,00 PLN 50 % (das ist 80 000,00 PLN). Das bedeutet, dass die Steuergrundlage für 2022 Jahr um 185 000 PLN verringert wird und der Steuerzahler gewinnt in diesem Zustand 25,600,00 PLN.

https://www.podatki.biz/artykuly/podatki-2022-nowa-ulga-podatkowa-dla-venture-capital-wesprze-rozwoj-firm_16_49628.htm