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Seit dem 1. Juli 2021 unterliegt der Gesellschafter der Einfachen Aktiengesellschaft, dessen Einlage in die Gesellschaft die geleistete Arbeit oder Dienstleistung ist, der Sozial- und Gesundheitsversicherung, als die Person, die eine Gewerbetätigkeit ausübt.  

Der Gesellschafter ist verpflichtet Pension-, Rente-, Fall- und Gesundheitsversicherung seit dem Anfang der Arbeit- oder Dienstleistungsausübung bis zum Ende der Leistung zu bezahlen. Die Krankenversicherung ist für ihn freiwillig.

Der Aktionär der Einfachen Gesellschaft sollte zur Versicherung mit dem Versicherungscode, der mit 05 43 beginnt, gemeldet werden.

Der Aktionär bezahlt die Sozialversicherung des erklärten Betrags, der nicht kleiner als 60% des vorausgesagten durchschnittlichen monatlichen Gehalts ist. Die Grundlage für die Bezahlung der Gesundheitsversicherung bleibt 100% des durchschnittlichen monatlichen Gehalts in der Unternehmensbranche im vierten Jahresquartal des gegangenen Jahres, die zusammen mit ausgezahlten Gewinnanteilen berechnet wurden.

https://www.podatki.biz/artykuly/ubezpieczenia-spoleczne-wspolnikow-prostej-spolki-akcyjnej_33_52757.htm