Ein aktiver Mehrwertsteuerzahler hat bei einer Gerichtsvollzieherversteigerung Immobilien mit einem Mehrwertsteuersteuersatz von 23% für seine Gewerbetätigkeit gekauft. Die Rechnung hat der Gerichtsvollzieher am Amtsgericht in Krakau ausgestellt. Wer sollte in der JPK_V7M-Datei im Registrierungsteil im Feld : entweder der Rechnungsersteller (der Gerichtsvollzieher) oder der Lieferant (der Schuldner)?
Laut dem Gesetz über Mehrwertsteuer erstellen Gerichtsvollzieher für ihre Zwangsvollstreckungstätigkeiten Rechnungen in Namen des Schuldners. Die Rechnungen bestätigen die Lieferung, die den Schuldner belastet. So ausgestellte Rechnungen, die neben gewöhnlichen, pflichtigen Teilen beinhalten, müssen mit zusätzlichen Informationen ergänzt werden. Dazu gehören der Name und die Adresse des Gerichtsvollziehers und im Feld, wo der Steuerzahler steht, der Vor- und Nachname oder der Name des Schuldners und seine Adresse.
Im Auskunftshandbuch über JPK_VAT mit Erklärung kann man lesen, dass man in der Struktur der Registrierung im Rahmen von Vorsteuer für JPK_V7M und JPK_V7K im Feld „Name des Lieferanten” (auf Polnisch „NazwaDostawcy“) der Vor- und Nachname oder der Name des Lieferanten schreibt.
Zusätzlich erklärt der Direktor von Landessteuerauskunft in der individualen Interpretation vom 7. Dezember 2022 Nummer 0113-KDIPT1-1.4012.638.2022.2.AK, welche Daten im Feld für den Lieferanten im Ankaufsregister geschrieben werden sollten, Das heißt: „(…) Wenn Sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt waren, der mit Immobilieneinkauft verbunden war, sind Sie verpflichtet, den Einkauft in der Datei JPK_V7M zu melden. Im richtigen Feld der JPK_V7M-Datei sollten Sie den Namen des Schuldners (als Immobilienverkäufer) und ihren Namen (als Immobilieneinkäufer) melden.“
Zusammenfassung
In der JPK_V7M-Datei sollte der Leser im Registrierungsteil im Feld „Name des Lieferanten” (auf Polnisch „NazwaDostawcy”) die Daten des Schuldners als der Immobilienlieferant nennen. |
Quelle: Mehrwertsteuerhandbuch Nummer 3 (579) vom 10. Februar 2023, Seite 57
https://sgk.gofin.pl/11,6567,291554,ewidencjonowanie-zakupu-nieruchomosci-w-drodze-licytacji.html
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