Im Rahmen des neuen Gesetzes über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerstreik („Gruppenstreik“) wird u.a. der neue Begriff: „beherrschender Arbeitgeber” eingeführt. Die Änderungen sind im neuen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der vom Familien– und Sozialpolitikministerium vorbereitet wurde. Die Wirtschaftswelt äußert über die geplante Einführung dieser Rechtsinstitution ihre Kritik. Sie finden sie als nicht überdachter Schritt, der einen negativen Einfluss auf den Markt haben wird.
Im Entwurf, der vom Familien- und Sozialpolitikministerium vorbereitet wurde, wird u.a. vorgeschlagen, dass eine gemeinsame Gewerkschaft ausgewählt werden muss, die nötig ist, um den Streik zu beginnen und zu führen. Gleichzeitig wird genau bestimmt, wie lange man einen Streit führen kann. Es gibt auch eine Neuerung: so genannte vorbeugende Verhandlungen/Vermittlung.
In der jetzigen Version des Entwurfs wird auch die Einführung einer neuen Rechtsinstitution, der so genannte „beherrschender Arbeitgeber“ geplant. Die Projektentwickler zeigen, dass es um die Arbeitgeber oder Unternehmer geht, die einen direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss auf die Wirtschaftsaktivität anderer Arbeitgeber oder Unternehmer hat, besonders wegen Eigentum, Besitzt von Anteile oder Aktien, oder auf Grund von Rechtsvorschriften oder Verträgen, die eine Verwaltungsverbindung zwischen Arbeitgeber und Unternehmer feststellen.
Wie es die Fachleute vom Unternehmer- und Arbeitgeberverband schätzen, ist eine Einführung dieses Begriffs nicht überdacht und kann einen negativen Einfluss nicht nur auf die Öffentlichen Firmen, sondern auch auf den ganzen Markt haben. Die Wirtschaft ruft zur Begrenzung der Definition des „beherrschenden Arbeitgebers“ auf die öffentliche Verwaltungsgesellschaften.
„Es erlaubt das Problem mit streikenden Gewerkschaften in den Schulen oder Kulturinstitutionen zu lösen. Gleichzeitig ermöglicht es, die Finanzbehörde zu involvieren, ohne irgendwelchen Eingriff in den Markt und private Unternehmen auszuüben. Man muss unterstreichen, dass die Einführung der Änderung verlangt, dass das ganze Rechtssystem sehr genau geprüft wird. Man muss sicher sein, dass die Lösung innerlich kohärent ist/wird und dass es dort keine innerliche Rechtswidrigkeit gibt. Außerdem sollte die Rolle vom beherrschenden Arbeitgeber im Streik mit Arbeitnehmer und die Bedingungen, wer und wann als der beherrschende Arbeitgeber erkannt wird, klar festgestellt werden.“
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