– ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 28. Oktober 2021 r. (C-324/20).
Begründung: Der Verkauf wurde in 5 jährlichen Raten verwirklicht. Jedes Jahr zahlt der Einkäufer eine Rate. Der Verkauf hat einen einzigen Charakter, woran die Zahlung in 5 jährlichen Raten ihre bestätigte Verwendung findet. Laut Artikel 66 der Direktive können die Mitgliedstaaten das Steuerziel der Mehrwertsteuer von der Erstellung der Rechnung oder vom Moment des Zahlungserhalts abhängig machen. Das bedeutet aber nicht, dass die Steuerzahler selbst das Steuerziel und den Zeitpunkt der Mehrwertsteuerzahlung an den Staat verschieben können. Laut Artikel 63 der Direktive wird die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Geschäftsverwirklichung verlangt, unabhängig davon, ob die Rechnung bezahlt wurde oder nicht.
Jedoch sieht Artikel 90 Absatz 1 der Direktive Nummer 112 eine Verringerung der Steuerbasis vor. Das ist aber nur in folgendem Fall möglich: Stornieren der Rechnung, Geschäftsauslösung, keiner ganzen oder teilweisen Zahlungsverwirklichung der Rechnung, oder nach der Gabe eines Rabatts. Keine der oben genannten Beispiele finden hier ihren Platz. In der Angelegenheit spricht man nicht über keine vollständige oder teilweise Zahlungsverwirklichung, sondern über die Verschiebung des Zahlungsziels. Erstens regelt der Verkaufsvertrag, den der Verkäufer erhalten sollte und in Wirklichkeit erhält, den Preis. Die Steuerbasis bleibt unverändert und das Finanzamt hat das Recht, nicht mehr Mehrwertsteuer als die Steuerzahlervergütung zu verlangen. Zweitens wird die Rate nicht vor dem Steuerzahlungsziel verlangt, was nicht damit verglichen werden kann, wenn der Einkäufer nur teilweise für sie bezahlt.
Ein Beispiel: Der Steuerzahler verkauft Ware am 1. Mai im Rabattsystem. Die erste Zahlung der Rate erhält er am 1. Juni. Die Zahlung für zweite Rate sollte er am 1. Juli erhalten. Das Steuerzahlungsziel ist in unserem Beispiel am 25. Juni und das bedeutet, dass der Verkäufer die Steuer auch vor der zweiten, dritten und nächsten Raten zahlen muss, obwohl der Einkäufer die Ware noch nicht vollständig bezahlt hat. Diese Bedingungen sind anders als die Bedingungen, wenn der Einkäufer Waren oder Dienstleistung überhaupt nicht bezahlt.
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