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Das Europäische Parlament hat in dieser Woche neue Vorschriften über die Gehaltslücken zwischen Frauen und Männer und über die Gehaltsauskünfte verabschiedet. Die Firmen, in welchen die Gehaltslücke größer als 5 Prozent ist, werden verpflichtet, die entsprechenden Änderungen einzuführen. Die wichtige Botschaft ist, dass es auch kein Verbot über das Gehaltsgeheimnis geben wird.

Neue Vorschriften werden regeln, dass die Gehaltsstruktur, deren Ziel es ist Gehälter anzugleichen, von den Geschlechtsneutralkriterien unterstürzt werden müssen. Ähnlich müssen die Bewertungssysteme und die Einstufungen, die in diesen Strukturen beinhaltet sind, neutral sein. Analog wird die Sache auch bei Rekrutierung und den Namen der Arbeitsstellen geregelt. Gleichzeitig kann die Mitarbeitersuche nicht diskriminierend sein.

Laut den vorgeschlagenen Vorschriften, wenn man aus den Berichten lesen kann, dass die Gehaltslücke größer als 5%  ist, wird der Arbeitgeber verpflichtet, eine neue Bewertung der Gehälter zusammen mit den Mitarbeitervertretern  durchzuführen. Das Missachten der neuen Vorschriften wird bestraft, darunter auch finanziell.

– Aus diesen Vorschriften lässt sich klar lesen, dass wir keine Gehaltsdiskrimination auf Grund des Geschlechtes in Europäischer Union erlauben. Sehr lange war Frauenarbeit unterschätzt und nicht genug bezahlt. Dank dieser Direktive machen wir einen großen Schritt nach vorne, um die gleiche Bezahlung für dieselbe Arbeit zu sichern.  – sagt  Kira Marie Peter-Hansen von der Kommission über Beschäftigung und Sozialangelegenheiten im EP.

Das Packet von neuen Lösungen beinhaltet auch das Verbot von Gehaltsgeheimnis. Nach den Änderungen werden die Mitarbeiter und ihre Vertreter das Recht haben, klare und ganze Auskunft über einzelnes und mittelständiges Gehaltsniveau zwischen den Geschlechtern zu verlangen. Der Arbeitgeber wird auch über keine Vertragsmöglichkeiten verfügen, ein Gehaltgeheimnis von den Mitarbeitern zu fordern.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Gehaltsangelegenheit zu bestätigen.

Die Vereinbarung über die Änderungen muss noch vom Europäischen Rat bestätigt werden. Es ist vorgesehen, dass neue Vorschriften 20 Tage nach der Veröffentlichung in Europäischen Amtsblatt in Kraft treten.

https://www.podatki.biz/artykuly/nowe-przepisy-ws-luki-placowej-i-informowania-o-placach-coraz-blizej_16_52739.htm