- Komplementäre in der KGaA werden obligatorisch der Sozialversicherung unterliegen
Laut der „Polnischen Ordnung” 2.0 werden Komplementäre der KGaA (ein Gesellschafter bei KGaA) ab 1. Januar 2023 der Sozialversicherung unterliegen. Seit diesem Tag werden sie als Unternehmer anerkennt. Als Schlussfolgerung werden sie auch der Gesundheitsversicherung unterliegen. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungspflicht seit dem Datum der Eintragung der Gesellschaft in Landes-Gerichtregister, oder seit dem Datum des Einkaufs der Gesamtheit von Rechten oder Pflichten in der Gesellschaft, gültig ist. Das ist sozialverbindlich bis zum Datum des Streichens der Gesellschaft aus dem Landes-Gerichtregister, oder bis zum Datum des Verkaufs der Gesamtheit von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft, Ausnahme, wenn die Gesellschaft laut Vorschriften des Unternehmerrecht ruhiggelegt ist.
Im Fall vom Komplementär der KGaA, der vor dem 1. Januar 2022 in Landes-Gerichtsregister eingetragen wurde, oder die Anteil der Gesellschaft vor diesem Tag eingekauft hat, entsteht die Sozialversicherungspflicht ab 1. Januar 2023.
Deswegen wurde die Beschreibung des Versicherungscodes „05 43“ um die Komplementären der KGaA erweitert.
Die Änderung tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.
- Eine Sozialversicherung der Personen, die ihre Tätigkeiten/Funktionen auf Grund einer Berufung ausüben
Die neue polnische Verordnung berücksichtigt auch die Änderungen ab 1. Juli 2022 für die Sozialversicherung der Personen, die ihre Tätigkeiten/Funktionen auf Grund einer Berufung ausüben. Laut den neuen Vorschriften unterliegen die Personen oder Prokuristen der Gesundheitsversicherung, die eine der Steuer unterliegende Vergütung erhalten. Die Vergütung dieser Personen sollte auf Grund des Artikels 13 Punkt 5 oder 6 des Gesetzes über die Leistungen der medizinischen, vom Haushalt bezahlten Pflege, nicht ausgeschlossen werden und nicht höher als 6 000,00 PLN jährlich sein (die Einkommen auf Grund des Artikels 13 Punkt 5 oder 6 sind z.B. aus Erbringung gesellschaftlicher oder bürgerlicher Pflichten; die Einkommen, die auf Grund der Forderung z.B. des Gerichtes oder Staatsanwalts entstanden)
Deswegen wurde die Beschreibung des Versicherungscodes „22 50” geändert. Nach der Änderung wird der Code bei den Leuten, die zu ihren Funktionen berufen wurden, benutzt. Die Änderung ist seit dem 29. Juli 2022 in Kraft getreten, mit Wirkung ab 1. Juli 2022.
https://sgk.gofin.pl/11,6401,284856,nowe-osoby-objete-ubezpieczeniami-w-zus.html
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