Die Grundlage der Forderungen an Immobiliengesellschaften zur Ergänzung der Steuernummer des Gesellschafters der Immobiliengesellschaften ist in Artikel 27 Absatz 1e des Körperschaftsteuergesetzes (weiter KStG) zu finden. Laut diesen Vorschriften ist der Gesellschafter der Immobiliengesellschaft der Steuerzahler. Das bedeutet, dass die Vorschriften über die Meldung zum Finanzamt für ihn gültig sind. In seinen Geschäften sollte er also die polnische Steuernummer benutzen, hat das Finanzministerium erklärt.
Die Frage des Redaktors der Zeitung „Dziennik Gazeta Prawna” vom 13. Oktober 2022.
Unsere Leser, ganz separat ein voneinanderen, geben uns zur Kenntnis, dass sie eine Forderung an Immobiliengesellschaften zur Ergänzung der Daten über die Steuernummer des ausländischen Gesellschafters erhalten.
Wurden diese Forderungen auf Grund von allgemeinen Empfehlungen des Finanzministeriums gesendet?
Ob es möglich wäre, außer der Erinnerung über die Verfügung über diese Steuernummer auch eine Erklärung über die Immobiliengesellschaften zu erhalten? ZB. wieviel Information über die Gesellschafter zu melden ist; wie die Pflicht über die Verfügung über Steuernummer des ausländischen Gesellschafters erfüllt wird, wenn er kein Verhältnis mit Polen hat/keine Geschäfte in Polen führt?
Die Antwort des Finanzministeriums vom 19. Oktober 2022
Die Grundlage der Forderungen an Immobiliengesellschaften über die Ergänzung der Steuernummer des Gesellschafters der Firma ist Artikel 27 Absatz 1e des KStG. Laut diesen Vorschriften ist der Gesellschafter der Immobiliengesellschaft ein Steuerzahler. Das bedeutet, dass er beim Finanzamt gemeldet werden sollte, also die polnische Steuernummer benutzen sollte.
Diese Tätigkeiten der Finanzämter erfolgen nach der Mitteilung des Finanzministeriums. https://www.podatki.gov.pl/wyjasnienia/formularze-interaktywne-dot-informacji-o-spolkach-nieruchomosciowych/.
Zusätzlich hat das Finanzministerium zur Kenntnis gegeben, dass es überlegt, ob es die Klärung über Immobiliengesellschaften veröffentlichen wird. Die mögliche Klärung würde ihre Anwendung in nächsten Jahren finden, da die Meldungszeit der gefragten Information am 30. September 2022 war.
Quelle: www.eureka.mf.gov.pl
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