Als Alkoholwerbung versteht man die öffentliche Verbreitung der Alkoholmarkenzeichen und -grafiksymbole, die mit ihr verbunden sind. Für die Alkoholwerbung nimmt man auch die Benutzung der Namen und Grafiksymbole der alkoholherstellenden Unternehmer an, wessen Namen und Grafiksymbole ähnlich den Namen und Grafiksymbolen der Alkoholgetränke sind. Das alles muss der Veröffentlichung der Alkoholmarkenzeichen unter der Bevölkerung dienen. Für die Alkoholwerbung hält man keine Handelsauskunft (*Definition finden Sie unten), die von den Geschäftsleuten benutzt wird, die den Alkohol herstellen, oder im Groß- und im Kleinhandel mit alkoholischen Getränken verwendet wird.
Die Frage der Reporter der Zeitung „Gazeta Prawna” vom 4. Mai 2023:
Ich erhielt die Informationen von Unternehmern in Lodz, die die Gaststätte leiten, dass sie zum Bezahlen von 10% Steuer für die Werbung der Alkoholgetränke aufgefordert wurden. Laut ihnen ist das nicht richtig, weil sie zwar Brauereilogo benutzen, aber in den Gaststätten und es dient nur der Auskunft über das Bier, das für die Kunden erhältlich ist.
Ich habe also eine Frage:
Ist es wirklich so, dass die Unternehmer zum Steuerbezahlen aufgefordert wurden?
Was ist die Grundlage für die Steuerberechnung?
Warum ist die Steuer erst jetzt zu bezahlen, wenn das Gesetz über die Erziehung in Nüchternheit schon vor Jahrzehnten in Kraft trat?
Antwort des Finanzministeriums vom 5. Mai 2023 auf die Frage des Reporters:
Laut dem Gesetz über die Erziehung in Nüchternheit müssen die Firmen, die die Werbung der Alkoholgetränken in ihren Geschäften benutzen, eine Steuer in Höhe von 10% der Grundlage für die Mehrwertbesteuerung, die diese Leistung betrifft, bezahlen.
Die Erklärung des Begriffs „Alkoholgetränk” befindet sich im Artikel 21 Absatz 1 Punkt 3 dieses Gesetzes. Laut ihm hält man für Alkoholwerbung die öffentliche Verbreitung der Alkoholwarenzeichen und mit ihnen verbunden Grafiksymbole. Auch die Namen und die Grafiksymbole der Unternehmer, die sich nicht von Alkoholmarkenzeichen und Grafiksymbol unterscheiden, betrachtet man als Alkoholwerbung. Diese Alkoholwarenzeichen und Grafiksymbole dienen ihrer Veröffentlichung. Für die Alkoholwerbung hält man keine Auskunft (*Definition finden Sie unten), die den Handelszwecken unter Herstellern dienen, als auch im Groß- oder im Kleinhandel benutzt wird.
Die Gebühr für Alkoholwerbung zahlt man auf das Finanzamtsbankkonto. Die im Gesetz genannten Einheiten müssen die Gesamterklärung für jeden Monat, gemäß dem Muster vorbereiten und sie bis zum 20-ten Tag des nächsten Monats, wenn die Rechnung für diese Dienstleistung ausgestellt werden sollte, beim Finanzamt gemeldet werden. Die Erklärung beinhaltet bestimmte Anweisung, dass sie bei keiner rechtzeitigen Steuerbezahlung eine Grundlage für das Erstellen des Vollstreckungsbefehls laut dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung in der Verwaltung ist. Das bedeutet, dass ein Vollstreckungsbefehlt erst nach dem Erstellen des Mahnschreibens vom Finanzamt an die Einheit, die die Erklärung gemeldet hat, richten darf.
Quelle: eureka.mf.gov.pl
* e Handelsauskunft – die Informationen/Namen der alkoholischen Getränke, die in der Rechnung stehen
https://www.podatki.biz/artykuly/mf-o-oplacie-z-tytulu-reklam-napojow-alkoholowych_51_53024.htm
Neueste Kommentare