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Quelle: Versicherung und Arbeitsrecht Nummer 11 (557) vom 1. Juni 2022, Seite 46

Wir haben einen Mitarbeiter vom 1. Juni 2022 für 7 Monaten beschäftigt. Für den Mitarbeiter ist das eine parallele Beschäftigung. Im Juni ist er noch bei seinem ehemaligen Arbeitsgeber beschäftigt. Der Mitarbeiter ist zu 26 Urlaubstagen berechtigt. Wir erfuhren, dass er bei seinem ehemaligen Arbeitsgeber 15 Urlaubstagen nahm. Zu wieviel Urlaubstagen ist er nun beim neuen Arbeitgeber berechtigt?

Laut dem Arbeitsrecht ist ein Mitarbeiter berechtigt:

  • beim ehemaligen Arbeitsgeber: zum Urlaub zu nehmen im proportionalen Ausmaß der gearbeiteten Zeit
  • beim nächstem Arbeitsgeber: zum Urlaub zu nehmen im proportionalen Ausmaß zum Ende des Jahres oder einer Beschäftigung.

Gemäß dem Kodex sollte man bei einer Feststellung des Urlaubsausmaß berücksichtigen:

  • ein Kalendermonat entspricht 1/12 vom Urlaubsausmaß, zu welchem der Mitarbeiter berechtigt ist,
  • ein Teilkalendermonat wird zum ganzen Monat aufgerundet,
  • falls die jetzige Beschäftigung beim ehemaligen Arbeitsgeber endet und die nächste Beschäftigung in demselben Monat folgt, wird die Monatsaufrundung beim  ehemaligen Arbeitsgeber gemacht,
  • Ein Teilurlaubstag wird zum ganzen Tag aufgerundet.
Achtung: Prinzipiell darf das Urlaubsausmaß 20  oder 26 Tage nicht überschreiten. Im Fall von Teilzeitarbeit wird das Urlaubsausmaß proportional verkleinert.

Aber diese Regelung finden keinen Einsatz zum in der Frage beschriebenen Sachverhalt der parallelen Beschäftigung. Der neue Arbeitsgeber wird nicht als der nächste genannt. Alles, was er machen kann, ist die Unterlagen verlagern, die die Beschäftigungsperioden bestätigen. Diese haben nämlich einen Einfluss auf ein Urlaubsausmaß beim neuen Arbeitsgeber.

Ein Beispiel

Wir nehmen die Bedingungen aus der Frage. In der neuer Beschäftigung ist der Mitarbeiter zu 16 Urlaubstagen berechtigt. Wie haben wir das kalkuliert: 26 Tage x 7/12 = 15,16 Tagen, bei Aufrundung 16 Tage. Bei der ersten Arbeitsgeber ist der Mitarbeiter zum 13 Tage (16 Tagen x 6/12) berechtigt. Die Tatsache, dass der Mitarbeiter mehr Urlaubstage nahm, hat keine Bedeutung bei paralleler Beschäftigung.

 

Der Text beinhaltet Verallgemeinerungen, Wenn Sie Fragen zum Text haben, bitte, kontaktieren Sie mich über E-Mail oder Telefon.

https://sgk.gofin.pl/11,6341,282374,urlop-pracownika-pozostajacego-przez-pewien-czas.html