Das Finanzamt überwies die Vorsteuer auf ein Bankkonto, aber die Bank hat die Zahlung zurückgewiesen. Die Bank behauptet, dass die Unternehmerin über keine Bankrechnung mit geteilter Zahlung verfügt. Ist dieses Vorgehen der Bank korrekt? Wie sollte sich die Bank in einer ähnlichen Situation verhalten? Darf das Finanzamt Geld auf ein Bankkonto ohne geteilte Zahlung überweisen?
Die Anfrage der Journalistin INFOR BIZNES an das Finanzamt:
Ich bitte höfflich um eine Antwort auf den folgenden Sachverhalt: eine Frau, die eine Gewerbetätigkeit zum Zweck der Mehrwertsteuer führt, aber nicht zum Zweck der Einkommensbesteuerung, war zur Vorsteuer berechtigt. Das Finanzamt überwies ihr die Vorsteuer auf ein Bankkonto bei der PKO BP, aber die Bank schickte die Überweisung zurück. Die Bank nannte als Grund, dass die Frau kein Konto mit geteilter Zahlung bei der Bank hat. Es ist seltsam, dass, wenn das Finanzamt die Vorsteuer zurückzahlt, die Bank selbst entscheidet, ob die Steuerzahlerin die Vorsteuer erhält oder nicht. Schlussendlich bestätigte Bank: das Finanzamt sollte die Überweisung anders beschreiben, nicht als Mehrwertsteuererstattung. In diesem Fall würde die Bank die Überweisung nicht zurückschicken.
Ist dieses Verhalten der Bank korrekt? Wie sollte sich die Bank in dieser Angelegenheit verhalten? Darf das Finanzamt die Vorsteuer auf ein Konto ohne geteilte Zahlung überweisen? Wie sollte sich das Finanzamt in dieser Angelegenheit verhalten – sollte es den Bankanweisungen folgen? Wie kann die Steuerzahlerin ihr Geld erhalten?
Die Antwort des Finanzministeriums lautet:
Wir können keine endgültige und verbindliche Beurteilung der Sache geben.
Wir fragen nach, ob das Finanzamt nicht wisse, dass ein Steuerzahler ein Konto mit geteilter Zahlung (weiter als VAT-Konto genannt) hat. Die Steuerzahler, die als Unternehmer tätig sind, sind verpflichtet, ein Geschäftskonto zu öffnen. Die Bank eröffnet automatisch zu einem solchen Bankkonto ein VAT-Konto.
In dieser Angelegenheit kann man vermuten, dass die Steuerzahlerin kein Bankkonto zum Zwecke der Gewerbetätigkeit angegeben hat. Die Steuerzahlerin ist verpflichtet, die Details des Bankkontos anzugeben und dessen Aktualisierung zu machen.
Wenn das Finanzamt die Vorsteuer erstattet, und die Steuerzahlerin kein VAT-Konto besitzt, ist die Handlung der Bank korrekt. Die Bank konnte die Überweisung nicht buchen, also schickte das Geld zurück.
In Bezug auf die Frage, wie das Finanzamt in dieser Sache handeln sollte, lässt sich behaupten, dass sich die Finanzämter mit Steuerzahlern in Kontakt setzen und individuell die Angelegenheiten klären sollten.
Quelle: eureka.mf.gov.pl
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