Seit dem 1. Januar 2022 sind im Rahmen von der Polnischen Neuen Ordnung neue Regelungen in Kraft getreten. Auf Grund der neuen Vorschriften werden Firmen, die illegal Mitarbeiter beschäftigen, negative Konsequenzen tragen müssen. Das bedeutet, dass diese Arbeitsgeber:
- in Ihren Einkommen folgendes berechnen müssen:
- den Arbeitswert des illegal beschäftigten Mitarbeiters in Höhe des Minimallohngegenwerts, und zwar für jeden Monat, den der illegal Beschäftigte angestellt wurde,
- die Mitarbeitereinkommen aus illegaler Beschäftigung oder Teileinkommen die illegal bezahlt werden, den der Arbeitsgeber den zuständigen Verwaltungsbehörden verheimlicht (Bei Mitarbeiter bleiben diese Einkommen von der Einkommensbesteuerung befreit.)
- kein Recht haben, die Mitarbeitereinkommen aus illegaler Beschäftigung und die damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträgen als steuerliche Kosten anzuerkennen.
Das Finanzministerium veröffentlichte am 22. November 2021 auf seiner Internetseite folgende Auskunft:
Seit dem 1. Januar 2022 hat die Polnische Ordnung neue Steuer- und Beitragslösungen eingeführt, die die illegale Beschäftigung des Mitarbeiters und Verheimlichung den zuständigen Behörden die Teile des Mitarbeitergehalts begrenzen.
Seit dem Neuen Jahr werden nur die Arbeitsgeber die Konsequenzen der illegalen Beschäftigung tragen, und nicht der Arbeitsnehmer. Also muss der Arbeitsgeber Einkommensteuer von der Schwarzarbeit zahlen. Außerdem werden zusätzliche Einkommen in Höhe des Minimallohns für jeden bestätigten Monat der illegalen Arbeit zugeschrieben, egal, ob der Arbeitgeber das Gehalt auszahlt und in welcher Höhe.
Die unlauteren Arbeitsgeber werden auch verpflichtet, die ganze Höhe von Sozialbelastungen von der Schwarzarbeit zu zahlen. Zusätzlich werden sowohl die ausgezahlten Löhne, als auch Sozialbeiträge nicht als Steuerkosten anerkannt.
Der Arbeitnehmer wird:
- keine Einkommensteuer aus der illegalen Beschäftigung oder der verkleinerten Gehälter zahlen
- einen freien Zugang zur ärztlichen Behandlung und sozialen Rechten (wie Pension, Rente und Sozialunterstützung) erhalten
- nicht den Mitarbeiterteil der Sozialbeiträge von den nicht offenbarten Löhnen zahlen, weil dieser Teil von Arbeitgeber bezahlt werden sollte.
Quelle: Steuerverlag „GOFIN“. „Informationsbericht für Wirtschaft- und Finanzkräfte“ Nummer 36 (1115) vom 20.12.2021
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