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Auf der Regierungsseite (Rządowe Centrum Legislacji (www.rcl.gov.pl)) befindet sich ein Entwurf der Verordnung über die Berufsvorbereitung und die Vergütung für Minderjährigen (Nummer im Verzeichnis RD 694). Laut ihm ist es vorgesehen, dass die Prozentraten der Vergütung für Minderjährigen erhöht werden sollten.

Als Erinnerung: Minderjährige ist in der Ausbildungszeit zur Vergütung berechtigt, die  prozentual berechnet ist. Die Grundlage der Kalkulation ist ein durchschnittlicher Monatsgehalt in der Staatswirtschaft im vorherigen Vierteljahr. Zurzeit befinden sich diese Prozentraten auf dem folgenden Niveau:

  • im ersten Ausbildungsjahr – nicht weniger als 5%,
  • im zweiten Ausbildungsjahr – nicht weniger als 6%,
  • im dritten Ausbildungsjahr – nicht weniger als 7%.

Laut dem Entwurf, der die Prozentraten ändert, sollte die Vergütung der Minderjährigen erhöht werden. Diese werden wie folgt erhöht:

  • 8% – im ersten Ausbildungsjahr
  • 9% – im zweiten Ausbildungsjahr
  • 10% – im dritten Ausbildungsjahr
  • 7% – in der Periode des Anlernens bestimmter Tätigkeiten (unabhängig von der Ausbildung)

Gemäß dieses Erntwurfs sollte die Änderung am 1. September 2023 in Kraft treten.

Quelle: der Auskunftsbericht für die Wirtschaft- und Finanzfachleuten, Nummer 20 (1171) vom 10. Juli 2023, Seite 8

https://sgk.gofin.pl/11,6710,297246,stawki-wynagrodzen-pracownikow-mlodocianych-beda-wyzsze.html