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Quelle: Handbuch von Mehrwertsteuer Nummer 10 (562) vom 20. Mai 2022, Seite 22

Generell sind die Steuerzahler, die an einzelne Personen und Bauern verkaufen, verpflichtet, den Verkauf an die Registerkasse zu melden. Diese Steuerzahler sollten u.a. die Steuerquittung oder eine Rechnung für jeden Verkauf ausstellen und sie einem Einkäufer geben. Die Steuerquittung oder die Rechnung darf in Form von Papier oder elektronischer Datei erstellt sein (hängt von den Bestimmungen zwischen Verkäufer und Einkäufer ab). Außerdem sieht der Gesetzgeber vor, dass im Fall des Ausfalls, der Steuerzahler eine zusätzliche Registerkasse benutzen sollte. Im Fall, dass das Registrierung an zusätzlicher Registerkasse nicht möglich ist, darf der Steuerzahler nicht verkaufen.

Ein Abgeordneter hat eine Frage nach dem Fall von Ausfall in Energieversorgung und der Plicht, einen Verkauf an die Registerkasse zu melden, gestellt.

In der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten behauptet das Finanzministerium am 2. April 2022, dass die Registerkassen entsprechende Bedingungen ausfüllen müssen. Zu diesen gehören nämlich, dass die Registerkasse mit elektronischer Aufnahme einen Netz-Batterie-, Netz-Akku-, Batterie- oder Akkubetrieb (Versorgung) haben muss. Dieser sollte erlauben, mindestens 200 Kassenbons zu drucken. Jeder dieser Kassenbons sollte maximal 30 Druckreihen haben. Die Registerkasse sollte auch erlauben, einen Steuertagesbericht innerhalb von 48 Stunden nach dem Ausfall in Energieversorgung zu drucken. Ähnlich ist es bei online Registerkassen geregelt. Ihr Akkubetrieb sollte es erlauben, 200 steuerliche und nicht-steuerliche Unterlagen mit der Länge von 6.000 Reihen innerhalb von 48 Stunden nach dem Abschalten des Fremdbetriebes zu drucken, ohne die Daten zu senden.

Dort hat man auch gezeigt, dass: „(…) im Fall von Massenausfall gibt es eine zeitliche Steuerbefreiung, die durch eine Verordnung geregelt werden sollte. Laut dieser Regelung sind bestimmte Gruppen von Steuerzahlern und Tätigkeiten von dem Verkaufsregistrieren an Registerkassen befreit (…)“.

Diese Lösung befreit von der Pflicht der Registrierung an Registerkassen auf bestimmtem Gebiet wegen des Ausfalls in Energieversorgung. Diese Befreiung gilt aber unter der Bedingung, dass der Steuerzahler sich Notizen von Verkaufswert und Mehrwertsteuerhöhe macht.

https://sgk.gofin.pl/11,6334,282029,przerwy-w-dostawach-energii-a-rejestrowanie.html