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Die Höhe des Gehalts des Mitarbeiters, der Vollzeit arbeitet, darf nicht kleiner als die Höhe des Mindestlohns sein. Wenn der Mitarbeiter Teilzeit arbeitet, wird die Höhe seines Gehaltes proportional zu den vom Mitarbeiter gearbeiteten Stunden umgerechnet. Zur Kalkulation nimmt man einen vollen Satz des Mindestlohns.

Das Mitarbeitergehalt muss nicht nur aus einem Bestandteil bestehen. Zu ihrer Kalkulation nimmt man alle Bestandteile und anderen Zuschüssen, zu welchen ein Mitarbeiter laut dem Arbeitsvertrag berechtigt ist. Diese Bestandteile und andere Zuschüsse sind in der vom GUS (das Hauptstatistische Amt) veröffentlichten Arbeitsstatistik genannt und gehören zu den Personalgehältern. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Liste mit den Bestandteilen, die vom Mindestlohn ausgeschlossen werden, erweitert.

Bis zur Veröffentlichung dieser Anlage wird darüber im Parlament debattiert. Es gibt  Stimmen, die behaupten, dass der Zuschuss für besondere Arbeitsbedingungen vom Mindestlohn ausgeschlossen werden sollte. Zum Zuschuss für besondere Arbeitsbedingungen sind diese Mitarbeiter berechtigt, die ihre Arbeit in besonders beschwerlichen oder schädlichen Gesundheitsbedingungen leisten, oder ihre Arbeit besonders physisch oder geistig anstrengend oder besonders gefährlich ist. Diese Mitarbeiter müssen laut den sonstigen Vorschriften, dem Tarifvertrag, der Gehaltsverordnung, dem Arbeitsvertrag oder anderer Regulierung dazu berechtigt werden.

Quelle: Versicherungen und Arbeitsrecht, Nummer 13 (583) vom 1. Juli 2023, Seite 66

https://sgk.gofin.pl/11,6702,296960,od-przyszlego-roku-dodatek-za-szczegolne-warunki-pracy-ma.html