Ab dem 1. Januar 2023 ist – erinnert ZUS. Zurzeit sind die Eigentümer von kleinen Unternehmen, die bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen und die Sozialversicherungszahler, die nur für sich selbst zahlen, dazu nicht verpflichtet.
Bisher waren die Sozialversicherungszahler, die mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigen, dazu verpflichtet, dieses Konto/Profil auf PUE ZUS zu haben. Seit dem Jahr 2023 wird das eine allgemeine Anforderung sein und in der Praxis werden auch kleine Unternehmen (die bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen) und die Sozialversicherungszahler (die nur für sich selbst zahlen) dazu verpflichtet.
„Bis zum 30. Dezember 2022 müssen alle Sozialversicherungszahler (natürliche Personen, Rechtspersonen, Veranstaltungen, die über keine Rechtsfähigkeit verfügen) ein Konto/Profil auf PUE ZUS haben. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungszahler bis zum 30. Dezember 2022 Zeit haben, dieses Konto/Profil persönlich zu eröffnen oder jemanden zu bevollmächtigen, damit dieser Zugang gesichert wird” – lesen wir in der Mitteilung, die von ZUS veröffentlicht wurde.
Was wichtig ist, wenn der Sozialversicherungszahler nicht selbst das Profil eröffnet, aber er eine andere Person bevollmächtigt (z.B einen Buchhalter oder einen Mitarbeiter des Buchhaltungsbüros), versteht ZUS das so in der Praxis, dass der Sozialversicherungszahler schon über dieses Konto/Profil verfügt.
„PUE ZUS ist eine große Erleichterung für Unternehmer, weswegen es sinnvoll ist, das Konto rechtszeitig zu eröffnen. Um die Sozialversicherungszahler zur Kontoeröffnung zu ermuntern, führt ZUS eine Informationskampagne durch, deren Ziel es ist, so viele Kontos wie möglich bis zum Jahresende zu eröffnen. Deswegen sollten die Sozialversicherungszahler einen Telefon-, E-Mail- oder Briefkontakt vom ZUS erwarten. Die Unterstützung finden die Sozialversicherungszahler auch in allen ZUS-Stellen, bei e-Besuch in ZUS oder auf ZUS-Infoline,” – gibt ZUS zur Kenntnis.
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