Grundzahlungsziel für die Rückerstattung der Vorsteuer sollte um ein Drittel (von 60 auf 40 Tage) verkürzt werden. So etwas lässt sich in der Gesetzänderung, die vom Finanzministerium vorgeschlagen wurde, lesen. Die Gesetzänderung bestimmt die Einführung der verpflichtenden Rechnungsausstellung und dabei die Benutzung des Landsystems für e-Rechnungen (KSeF) ab dem 1. Juli 2024. Das Finanzministerium zeigt, dass die Prüfung der Richtigkeit der Anträge an der Rückerstattung in Vorsteuer dank dem neuen System verbessert und verkürzt wird
„Dank der Einführung der Pflicht, die Rechnungen in KSeF auszustellen, gibt es eine Möglichkeit, die Prüfarbeiten über die Richtigkeit der Anträge zur Rückerstattung in Vorsteuer zu verbessern und zu beschleunigen. Deswegen nimmt man in der Gesetzänderung generell an, dass der Grundzahlungsziel für die Rückerstattung der Vorsteuer um ein Drittel (von 60 Tagen bis zu den 40 Tagen) gekürzt wird” – das lesen wir in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Laut dem neuen Entwurf des Finanzministeriums wird die verpflichtende Benutzung des KSeF den Grundzahlungsziel für die Rückerstattung des Überschusses der Vorsteuer über die Mehrwertsteuer auf 40 Tage verkürzen. In der Praxis wird das 60-Tage-Zahlungsziel gelöscht. Es wird vom 40-tägigen Zahlungsziel ersetzt. Gleichzeitig wird das Verfahren über die Zustellung berichtigt, damit die Finanzämter Zeit haben, die Vorschriften über die Vorsteuererstattung effektiv verwenden zu können.
„Die angenommene Lösung sieht vor, dass die Benutzung des Verfahrens über die Zustellung der Entscheidung ähnlich wird, wie im Verfahren mit 15-tätigen Vorsteuererstattung (möglich beim so genannten bargeldlosen Steuerzahler)” – erklären die Projektentwickler.
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