Ich bin als aktiver Mehrwertsteuerzahler tätig. Ich erstelle jeden Monat eine Rechnung, d.h. im Januar erstellte ich eine Rechnung mit der Nummer 1/01/2023, im Februar 2/02/2023 und im März 3/03/2023. Ist die Weise der Nummerierung richtig?
Im Artikel 106e Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes steht, was für Informationen eine Rechnung beinhalten sollte. Laut dieser Vorschrift sollte eine Rechnung, die den Verkauf bestätigt, eine laufende Nummer haben, die im Rahmen einer oder anderen Art verteilt wurde, was eine eindeutige Identifizierung der Rechnung erlaubt.
Die Vorschriften über Mehrwertbesteuerung bestimmen nicht, was man unter dem Begriff „folgender“ verstehen sollte. Die Finanzämter bestätigen in individuellen Interpretationen gemäß dem polnischen Wörterbuch, dass man „laufend“ als nach ein anderen, der nächste, der Reihe nach verstehen sollte.
Wie es der Direktor der Landesfinanzauskunft in der individuellen Interpretation vom 7. Februar 2023 erklärte:
„(…) Es geht darum, dass die Rechnungen, die nachfolgend ausgestellt werden, die die nächsten Nummern tragen. Das bedeutet, dass die Auslegung des Artikels 106e Absatz 1 Punkt 2 richtig ist, wenn jede nächste Rechnung eine um eins höhere Nummer trägt.
Bei Ausstellung der Rechnungen muss eine Chronologie in Nummerierung bewahrt werden und sie sollte alle Unterlagen betreffen, die zur Rechnung gehören. (…)“.
In der gefragten Angelegenheit hat der Direktor der Landesfinanzauskunft festgestellt, dass:
„(…) wenn – was in der Sachbeschreibung steht – zwei aufeinander folgende Rechnungen nicht immer laufende Nummer tragen werden (die Nummerierungsfolge zwischen ihnen nicht gebrochen wird und entsprechend z.B. bei der Erstellung von Internen Noten genutzt werden) lässt sich nicht sagen, dass die Weise der Rechnungsnummerierung beim Fragenden richtig ist (die Voraussetzung des Artikels 106e Absatz 1 Punkt 2 des Mehrwertsteuergesetztes nicht bewahrt wurde) (…)“.
Zusammenfassung
Die den Verkauf bestätigende Rechnung sollte eine laufende Nummer in einer oder mehreren Arten tragen. Die Serien sollten so gebildet werden, dass sich auf ihre Weise die Rechnung eindeutig identifizieren lässt. Laut der Redaktion sollte die Weise der Rechnungsnummerierung, die der Leser verwirklicht, vom Finanzamt nicht in Frage gestellt werden. Es ist so, damit die Reihenfolge der Nummern bewahrt bleiben. D.h. jede Rechnung ist um eine Nummer höher/größer. |
Quelle: Mehrwertsteuerhandbuch Nummer 6 (582) vom 20.03.2023, Seite 58
https://sgk.gofin.pl/11,6601,293133,prawidlowa-numeracja-faktur.html
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